Gebrauchshundesport / Fährtenarbeit / Unterordnung (IGP)
Als älteste Hundesportart im deutschen Hundesportverband bietet diese nahezu alles, um den Hund sinnvoll auszulasten. Hunde aller Rassen sowie Mischlinge können diesen Sport betreiben. Die IGP-Sparte gliedert sich in drei Teile: Fährte, Unterordnung, Schutzdienst.
Bei der Fährtenarbeit wird von dem sogenannten Fährtenleger eine Spur mit einer Länge von mindestens 300 Schritt auf Wiese oder Acker gelegt. Auf diese werden verschiedene Gegenstände (z.B. aus Kunststoff, Leder, Holz) abgelegt, die der Hund beim Absuchen der Fährte anzeigen muss. Der Hundeführer folgt dem Hund in 10 Meter Abstand.
Bei der Unterordnung zeigt das Mensch-Hund-Team verschiedene Gehorsamsübungen, wie z.B. Leinenführigkeit, Freifolge,Sitz, Platz oder Steh, das Apportieren eines Gegenstandes sowie die Ablage des Hundes unter Ablenkung.
Beim Schutzdienst erfolgt eine Überprüfung des Gehorsams des Hundes in Grenzfällen. Hierzu gehören das Aufspüren des Scheintäters (Schutzdiensthelfer oder Figurant), das Verhindern von Fluchtversuchen, das Bewachen oder das Verhindern eines Überfalles. Maßgeblich für diese Arbeit mit dem Hund ist die Disziplin des Hundeführers bzw. der Hundeführerin sowie das Verhalten des Hundes. Dem Hund werden neben Nervenstärke und Selbstbewusstsein auch Ausgeglichenheit, Belastbarkeit und eine gute Kommunikation mit dem Hundeführer abverlangt.